Worüber im Wahlkampf gesprochen werden sollte – Stellungnahme der KIJAs Österreich

 Copyright: KJA Vor 25 Jahren, am 5. September 1992, trat in Österreich die UN-Kinderrechtskonvention in Kraft. Seitdem konnten einige Erfolge verzeichnet werden, doch Rechte für Kinder hängen immer noch vor allem mit dem aufenthaltsrechtlichen Status, der Herkunft und der sozioökonomischen Situation der Eltern zusammen. Anlässlich des Jubiläums fordern die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs (KIJAs) die wahlkämpfenden Parteien und Listen Österreichs dazu auf, nach der Wahl das Thema Kinderrechte als dringlichste Agenda voranzustellen und kinderrechtliche Verbesserungen anzupacken.

Kinderrechte stehen nicht zur Wahl

In einer Stellungnahme ermahnen die KIJAs, dass die Einhaltung der Kinderrechte von den Politikerinnen und Politikern ernst genommen werden muss. Sie stehen nicht zur Wahl, sondern sollten für alle Parteien und Listen verbindlich sein.

Existenzsicherung für jedes Kind

Gemäß der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) haben alle Kinder das Recht auf bestmögliche Förderung und Entwicklung, auf Leistungen der sozialen Sicherheit, einen angemessenen Lebensstandard sowie das Recht auf Freizeit, Spiel und altersgemäße aktive Erholung und Teilhabe am kulturellen Leben.

Jedes Kind muss materiell abgesichert sein – unabhängig vom Status der Eltern. Zudem braucht es eine grundlegende Reform des Unterhaltsrechts für alle bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit und die Anhebung der Mindestsicherungssätze für Kinder und Jugendliche, orientiert am realen Bedarf der Kinder.

Bildung für alle bis 21

Auch das Recht auf den höchstmöglichen Bildungsweg (Artikels 28 der UN-KRK) wird in Österreich nicht für alle Kinder umgesetzt. Bildungserfolg ist seit jeher stark von der Bildungsnähe der Erziehungsberechtigten abhängig. Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres sollte für alle – unabhängig von Herkunft, Status oder finanzieller Mittel – ein Ausbildungsrecht bestehen, zudem braucht es staatliche Unterstützung für junge Menschen, die eine Ausbildung erst mit 18 Jahren beginnen. Verschränkte Schul- und Ausbildungsformen mit psychosozialer Betreuung für junge Menschen von 15 bis 21, die im Regelschulsystem keinen Bildungsabschluss erreichen, sind ebenfalls wesentliche Maßnahmen, um Artikel 28 der UN-Kinderrechtskonvention gerecht zu werden.

Gewaltfreies Aufwachsen und Wahrung der Würde jedes Kindes

Weitere Punkte in der Stellungnahme sind zudem das Thema Mobbing und respektvolles Miteinander in der Schule. Hier fordern die KIJAs, dass Beziehungskompetenz stärker ins Zentrum der Aus- und Weiterbildungen von Pädagoginnen und Pädagogen rückt. Auch der flächendeckende Ausbau der Schulsozialarbeit und Stellen für Mobbing- und Gewaltprävention und Intervention sind handfeste Forderungen an die Politik.

Kinderrechte müssen einklagbar sein

Kinderrechtsverletzungen in Österreich sind leider keine Ausnahme: familiäre Gewalt, Ungleichbehandlung von Kindern und Jugendlichen, die in staatlichen Institutionen aufwachsen, fehlende kinder- und jugendpsychiatrische Versorgung, mangelhafte Unterstützung für Familien und junge Menschen mit Behinderung sowie Diskriminierung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen – die Liste ließe sich lange fortsetzen. Deshalb fordern die KIJAs die Stärkung der Informations- und Unterstützungsstrukturen sowie direkte Beschwerdemöglichkeiten für junge Menschen. Das bedeutet auch die ausständige Ratifizierung des 3. Zusatzprotokolls zur UN-Kinderrechtskonvention sowie den Ausbau der Kinder- und Jugendanwaltschaften als Anlaufstellen für die Kinderrechte in den Bundesländern.