Sonderbericht: Rechte von Kindern in der Fremdunterbringung

Im Jahr 2016 waren 13.646 Kinder und Jugendliche in Österreich fremduntergebracht, da sie aus unterschiedlichsten Gründen nicht bei ihren Familien aufwachsen können. Trotz Ausbau präventiver Hilfen und ambulanter Erziehungsunterstützung, steigt die Zahl der Fremdunterbringungen in Österreich. Die betroffenen Kinder und Jugendlichen benötigen für die Zeit ihrer Unterbringung ein stabiles Umfeld sowie Betreuung, die sich am Kindeswohl und an den Kinderrechten orientiert.

Der Sonderbericht 2017 der österreichischen Volksanwaltschaft (VA) zum Thema „Kinder und ihre Rechte in öffentlichen Einrichtungen“ zeigt jedoch, dass aufgrund struktureller Missstände, der Schutz der Kinder nicht immer ausreichend gewährleistet werden kann. Die Kinder- und Jugendanwaltschaften der österreichischen Bundesländer wurden von der VA eingeladen ihre Veränderungsvorschläge zur Gewaltprävention in einem eigenen Bericht einzubringen, der gemeinsam mit dem Sonderbericht veröffentlicht wurde.

Kinderschutz und Gewaltprävention für alle Kinder- und Jugendeinrichtungen

Das Recht auf Schutz vor Gewalt ist ein zentrales Kinderrecht, dem sich die öffentlichen Einrichtungen für fremduntergebrachte Minderjährige verpflichten. Wie die kombinierten Berichte der Volksanwaltschaft und der Kinder- und Jugendanwaltschaften zeigen, sind die Standards und Umstände in den Bundesländern sehr unterschiedlich. Zahlreiche Faktoren, wie zu große Einrichtungen, nicht ausreichend ausgebildetes Personal oder fehlende Präventionskonzepte gefährden junge Menschen, die in diesen Einrichtungen leben.

Die Kinder- und Jugendanwaltschaften setzen auf Gewaltprävention, insbesondere durch einen niederschwelligen Zugang zu einer kinderanwaltlichen Vertrauensperson, die extern und unabhängig tätig ist. In dem Bericht legen die Kinder- und Jugendanwaltschaften dar, welche strukturellen und pädagogischen Veränderungen es braucht, um die Situation für die betroffenen Kinder und Jugendlichen zu verbessern.

Gezielte Maßnahmen für Schutz vor Gewalt

  • Kinderrechtliche Information in allen Einrichtungen
  • Aufnahme von Kinderschutz und Gewaltprävention in die jeweiligen Leitbilder der Einrichtungen
  • Klare und transparente Verhaltensregeln im Umgang mit Kindern und Jugendlichen und Kontrolle über deren Einhaltung
  • Einen niedrigeren Betreuungsschlüssel in allen Einrichtungen, da personelle Unterbesetzung zur Überforderung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter führt
  • Überprüfung und Thematisierung der pädagogischen Haltung zu Gewalt
  • Entsprechende Fortbildungen für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Klare Handlungsrichtlinien im Fall von Übergriffen
  • Interne und externe Vertrauenspersonen, an die sich Kinder und Jugendliche wenden können, wenn sie von Gewalt betroffen sind
  • Förderung von Partizipation der Kinder und Jugendlichen

Weitere Informationen

Sonderbericht der Volksanwaltschaft “Kinder und ihre Rechte in öffentlichen Einrichtungen” (782 KB PDF)

Stellungnahme der KIJAS zum Sonderbericht (166 KB PDF)