Prävention bei drohender weiblicher Genitalverstümmelung

Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs begrüßen das Gesetz über eine Änderungen des Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetzes – betonen aber, dass in Hinblick auf die Gefährdung der Neugeborenen, der Zeitpunkt und Rahmen der Aufklärung bzw. Beratung der werdenden Mütter über die rechtlichen und medizinischen Folgen, zu spät erfolgt.

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