Kinderrechte ins Regierungsprogramm!

Die Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien stellt kinderrechtliche Forderungen an die zukünftige Regierung.

Am 20.11.2019 feiert die UN-Kinderrechtekonvention ihr 30-jähriges Bestehen. Österreich hat sich durch deren Unterzeichnung verpflichtet, Kinderrechte ernst zu nehmen und bestmöglich umzusetzen. Anlässlich der derzeit stattfindenden Regierungsbildung weist die Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien auf kinderrechtliche Schwachstellen der derzeitigen Politik hin und stellt Forderungen an die zukünftige Bundesregierung.

 

Entwicklung kinderrechtlicher Grundlagen

Alle Kinderrechte in der Verfassung verankern

Es ist Grundbedingung und zentrale Aufgabe eines demokratischen Staates, alle Kinder zu schützen und zu stärken – denn die Sicherung des Kindeswohls ist eine vorrangige Aufgabe des Staates und gleichzeitig sichern gleiche Chancen, Mitbestimmung und Solidarität die Zukunft der Demokratie. Aber wesentliche Kinderrechte wie jene auf Gesundheit, Bildung, Freizeit oder Armutsbekämpfung fehlen im Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern. Die Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien fordert deshalb, die UN-Kinderrechtskonvention vollständig in der Verfassung zu verankern und zudem den Gesetzesvorbehalt für zulässige Beschränkungen von Kinderrechten (Art. 7) ersatzlos zu streichen.

3. Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention ratifizieren (Individualbeschwerde)

Wenn die Rechte von Kindern wirksam geschützt werden sollen, muss auch jedes Kind sie einfordern können. Aber in Österreich haben Kinder noch immer keine Möglichkeit, sich direkt an den UN-Kinderrechtsausschuss zu wenden. Die Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien fordert deshalb die Ratifizierung des 3. Zusatzprotokolls zur UN-Kinderrechtskonvention.

Eigenständige gesetzliche Grundlage für die Kinder- und Jugendanwaltschaften schaffen

Kinderrechte müssen immer wirksam geschützt sein, unabhängig von aktuellen politischen Ereignissen und Regierungskonstellationen. Deshalb fordert die KJA Wien, die  Kinder-  und  Jugendanwaltschaften als unabhängige und weisungsfreie Einrichtungen der Länder – mit angemessenem Monitoringauftrag und ausreichenden personellen und finanziellen Ressourcen – in entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen zu verankern.

 

Aufwachsen in einer intakten Umwelt

Das Recht auf intakte Umwelt als Kinderrecht verankern

Eine intakte Natur ist Lebensgrundlage aller Menschen. Doch durch Umweltzerstörung und fehlende Klimagerechtigkeit wird diese Lebensgrundlage irreparabel zerstört – mit verheerenden Auswirkungen für die Zukunft unserer Kinder. Die Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien regt deshalb an, die UN- Kinderrechtskonvention um das Recht auf intakte Umwelt als 55. Artikel zu erweitern.

Maßnahmen zum Umwelt- und Klimaschutz setzen

Ein Bekenntnis der zukünftigen Regierung zum 1,5-Grad-Ziel und zu globaler Klimagerechtigkeit sowie die Umsetzung sofort wirksamer Maßnahmen sind unabdingbar im Sinne der Kinderrechte. Die KJA Wien unterstützt in diesem Zusammenhang die Forderungen der Fridays for Future-Bewegung sowie die Empfehlungen des Referenzplans Ref-NEKP als Grundlage für einen wissenschaftlich fundierten und mit den Pariser Klimazielen in Einklang stehenden Nationalen Energie- und Klimaplan für Österreich (wie klimagerechte Steuerreform, hocheffiziente Energiedienstleistungen, adäquater Ausbau erneuerbarer Energien).

 

Kinderrechtskonforme Bildung

Multiprofessionelles Arbeiten in Schulen stärken

Wir brauchen ein Schulsystem, in dem alle Kinder und Jugendlichen so früh wie möglich kontinuierlich gefördert und unterstützt werden. Am besten geht dies in Bildungseinrichtungen, in denen Lehrerinnen, SozialarbeiterInnen, FreizeitpädagogInnen und PsychologInnen multiprofessionell und verschränkt zusammenarbeiten. Eine Trennung von Kindern mit anderer Erstsprache als Deutsch oder von Kindern mit Behinderungen in separaten Einheiten widerspricht der UN-Kinderrechtskonvention.

Lehrpläne aktualisieren

Bildung bedeutet neben dem Erwerb von Fertigkeiten und Fachwissen auch die Entwicklung der Persönlichkeit und sozialer Kompetenzen. Hier ist dringend eine Überarbeitung der Lehrpläne in Hinblick auf aktuelle Herausforderungen wie Digitalisierung, psychische und körperliche Gesundheit, Beteiligung und Demokratiekultur notwendig. Diese Überarbeitung muss partizipativ erfolgen, unter Einbindung von Kindern, Jugendlichen und ExpertInnen.

Bildungseinrichtungen zu sicheren Orten machen

Kindergärten und Schulen müssen an den Kinderrechten orientierte Entwicklungs- und Schutzorte für jedes einzelne Kind werden. Dies schließt Konzepte zur baulichen, kommunikativen und sozialen Barrierefreiheit, diskriminierungssensible Bildungsarbeit und die Etablierung einer Kultur der Anerkennung (Empathie, Wertschätzung und Respekt) ein. Die Erstellung eines Kinderschutzkonzepts an jeder Bildungseinrichtung ist davon ein grundlegender Bestandteil.

 

Gesundes, gewaltfreies Aufwachsen ohne Armut

Kinderkosten erheben und Familienleistungen anpassen

Aktuell sind über 320.000 Kinder und Jugendliche in Österreich armutsgefährdet oder armutsbetroffen. Armut bedeutet geringeres Bildungsniveau, schlechtere Gesundheit und weniger soziale Teilhabe. Dies wiederum führt zu enormen volkswirtschaftlichen Folgekosten. Um eine soziale Absicherung für alle Kinder zu gewährleisten, sind empirische Grundlagen zu den Kosten, die Familien für ihre Kinder aufwenden müssen, notwendig. Die derzeitigen Familienleistungen basieren auf einer Erhebung aus dem Jahr 1964. Hier braucht es dringend eine aktuelle Erhebung der Kinderkosten. Davon ausgehend muss eine faire Kindergrundsicherung eingeführt werden, die soziale Sicherheit und Teilhabe ermöglicht.

Gesundheitsversorgung gewährleisten

Im Kindergesundheitsbereich zeichnen sich gravierende Versorgungslücken ab. So nimmt beispielsweise die Anzahl der KassenkinderärztInnen kontinuierlich ab. Immer mehr MedizinerInnen entscheiden sich, als Wahl- oder PrivatärztInnen zu arbeiten, was zwangsweise zu einer Zwei-Klassen-Medizin und somit zu einer Benachteiligung von Familien mit niedrigerem Einkommen führt. Besonders besorgniserregend ist die Lage von Kindern mit psychischen Problemen. Die Wartefristen auf Psychotherapieplätze, die von der Krankenkasse finanziert werden, sind teilweise extrem lang und Plätze in der Kinder- und Jugendpsychiatrie rar. Die KJA fordert hier dringend die Attraktivierung von Kassenverträgen für KinderärztInnen und KinderpsychiaterInnen sowie den Ausbau von Therapieplätzen und Bettenkapazitäten in der Kinder- und Jugendpsychiatrie.

Gewaltprävention und Gewaltschutz ausbauen

 Eine Vielzahl an Familien ist mit der Aufgabe, ihre Kinder alters- und kindgerecht heranwachsen zu lassen, überfordert. Diese Familien von Beginn an professionell zu begleiten verhindert kindliches Leid und Traumatisierungen und bedeutet gleichzeitig, den betroffenen Kindern langfristig ein gesundes, selbstständiges Leben zu ermöglichen. Dazu ist das in Österreich bereits vielfach erfolgreich erprobte Konzept der Frühen Hilfen bundesweit umzusetzen. Mit dem zuletzt beschlossenen Gewaltschutzgesetz ist der bisherige, evidenzbasierte Weg, Gewalt zu reduzieren, verlassen worden, wodurch die Kinderrechte massiv bedroht sind. Die Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien empfiehlt eine Überarbeitung des Gesetzes unter Einbindung der ExpertInnen im Feld.

 

Demokratiebildung und Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen

Politische Prozesse mitgestalten

Die Partizipation von Kindern und Jugendlichen in allen Angelegenheiten, die sie betreffen, ist ein verfassungsmäßig gewährleistetes Recht (Artikel 4 BVG Kinderrechte). In der Praxis gibt es hierzu aber noch viel zu tun, denn bis heute gibt es kein verbindliches Instrumentarium, wie die Sicht von jungen Menschen in die politischen Gestaltungsprozesse einfließen kann. Die KJA Wien fordert hier einen obligatorischen Mechanismus, der zum einen Anliegen von Kindern und Jugendlichen in die Gesetzgebungsprozesse einbringt und zum anderen vorgeschlagene Gesetzesinitiativen, die negative Auswirkungen auf junge Menschen haben, im Sinne der Kinderrechte und der Generationengerechtigkeit anpasst.

Demokratie in Kindergärten und Schulen leben

Partizipation muss – auch praktisch – erlernt werden, am besten so früh wie möglich. Bildungseinrichtungen sind hier in die Pflicht zu nehmen. Die Kinderrechte müssen den PädagogInnen wie den Kindern und Jugendlichen bekannt sein. Nur wer seine Rechte kennt, kann sich darauf berufen. Es braucht regelmäßige Foren, in denen junge Menschen ihr Recht auf Beteiligung umsetzen und ihre Lebenswelt mitgestalten können. Gelebte Mitbestimmung bedeutet für Kinder und Jugendliche die Erfahrung von Selbstwirksamkeit, bereitet auf mündige Teilhabe am politischen Geschehen vor und ist ein wirksames Präventionsinstrument. Aus diesem Grund fordert die KJA Wien die Aufnahme der Kinderrechte in die Ausbildungscurricula der PädagogInnen sowie in die Lehrpläne. Jede Bildungseinrichtung muss alters- und entwicklungsgerechte Beteiligungsformen etablieren.

Außerschulische Kinder- und Jugendarbeit stärken

Wenn Kinder und Jugendliche ihre Umwelt als gestaltbar erleben und sich in Räumen bewegen können, wo sie zu Teilhabe ermutigt und gehört werden, dann bildet dies eine Basis für die Entwicklung demokratischer Denkweisen und Haltungen und eines friedlichen Zusammenlebens. Die außerschulische Kinder- und Jugendarbeit bildet durch ihre Bereitstellung konsumfreier und gestaltbarer Räume und vielfältiger Beziehungsangebote hierfür eine unabdingbare Grundlage. Um allen eine kindgerechte Kindheit und Jugend zu ermöglichen, empfiehlt die Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien die Verdoppelung der Mittel für Jugendarbeit in Ländern und Gemeinden durch den Bund.

Gesellschaftlichen Polarisierungen und extremistischen Entwicklungen entschieden entgegenwirken

Demokratieförderung und Präventionsarbeit sind grundlegend für den Schutz von Kindern und Jugendlichen. Hierzu bedarf es einerseits demokratiebildender Maßnahmen und einer Stärkung des Zusammenhalts, andererseits aber auch konkreter Maßnahmen, um extremistischen Entwicklungen frühzeitig und effektiv begegnen zu können. Deshalb empfiehlt die Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien, anknüpfend an die Empfehlungspapiere des bundesweiten Netzwerks Deradikalisierung und Extremismusprävention, ein Ausstiegprogramm für extremistische Personen und die Implementierung einer Informations- und Dokumentationsstelle Islamismus sowie einer Informations- und Dokumentationsstelle Rechtsextremismus.