Deine Rechte

Das PPP-Prinzip

Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, daher sind Kinderrechte eine besondere Art von Menschenrechten, geteilt in drei wichtige Gruppen: Versorgung, Schutz und Mitbestimmung. Diese sind leicht zu merken als PPP-Prinzip: “Provision – Protection – Participation”.

Versorgung (Provision)

zum Beispiel das Recht auf Nahrung, auf medizinische Betreuung, auf Bildung

Schutz (Protection)

zum Beispiel vor Gewalt, Missbrauch, ökonomischer oder sexueller Ausbeutung

Mitbestimmung (Participation)

zum Beispiel das Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit

Die UN-Kinderrechte

1989 wurde von den Vereinten Nationen ein grundlegender, internationaler Vertrag über die Rechte des Kindes beschlossen. Fast alle Staaten der Erde haben sich mittlerweile zur Einhaltung der Kinderrechte verpflichtet. Österreich hat den Vertrag 1992 unterschrieben und im Zuge dessen auch die Kinder- und Jugendanwaltschaften als Ombudsstellen für Kinderrechte in allen Bundesländern eingerichtet.

Auch wenn der Vertrag rechtlich verbindlich ist, sind Kinderrechte leider noch immer keine Selbstverständlichkeit und müssen ständig eingefordert und erkämpft werden. Deshalb ist es sinnvoll, die eigenen Rechte gut zu kennen. Die UN-Kinderrechtskonvention enthält insgesamt 54 Artikel. Wir haben einige der Wichtigsten hier aufgelistet.

Alle Kinder sind gleich

(Artikel 2)

Ganz egal ob, ein Kind in Österreich geboren ist oder nicht, in die Kirche geht, oder in die Moschee, ein Mädchen, Bub oder intersexuell ist – Die Kinderrechte gelten für alle Kinder auf der ganzen Welt.

Kinder haben das Recht auf Kontakt zu beiden Eltern

(Artikel 9)

Kinder, die getrennt von ihren Eltern leben, sollen regelmäßig Zeit mit beiden Elternteilen verbringen können. Auch wenn Mama und Papa sich getrennt haben, müssen sie nicht zwischen den Eltern entscheiden.

Jedes Kind hat das Recht, seine eigene Meinung zu sagen

(Artikel 12)

Natürlich gibt es viele Dinge, über die Erwachsene anders denken als Kinder. Aber auch dann sollen Erwachsene den Kindern zuhören. Besonders bei Entscheidungen, die Kinder betreffen, müssen Erwachsene auf die Meinung der Kinder Rücksicht nehmen.

Kinder haben das Recht auf Privatleben

(Artikel 16)

Niemand darf heimlich in den Sachen eines Kindes stöbern, seine Tagebücher oder Briefe lesen. Auch Ruf und Ehre der Kinder werden von der Kinderrechtskonvention geschützt.

Kinder müssen geschützt werden

(Artikel 19)

Jeden Tag werden Kinder und Jugendliche Opfer von Gewalt. Es ist verboten, dass Kinder und Jugendliche von ihren Eltern, Verwandten oder anderen bekannten oder fremden Personen geschlagen, misshandelt, vernachlässigt, gequält oder sexuell missbraucht werden. Alle Menschen sind aufgerufen, die Kinder davor zu schützen.

Kinder mit Behinderung sollen keine Außenseiter sein

 (Artikel 23)

Ob in der Schule, im Sport, bei Freizeitaktivitäten oder im öffentlichen Raum – Kinder mit geistigen, körperlichen oder seelischen Behinderungen dürfen nicht ausgeschlossen werden.

Kinder sollen gesund aufwachsen können

 (Artikel 24)

Die Regierungen müssen sicherstellen, dass alle Kinder Vorsorgeuntersuchungen und notwendige ärztliche Hilfe bekommen. Eltern müssen sich um medizinische Betreuung ihrer Kinder kümmern. Kein Kind darf an Hunger oder Durst leiden.

Kinder haben Recht auf Bildung und persönliche Entwicklung

 (Artikel 28)

Kinder haben ein Recht darauf, alles zu lernen, was sie möchten und können. Wir Erwachsenen haben die Verantwortung alles zu tun, damit Kinder gerne und mit Freude in die Schule gehen.

Kinder haben das Recht auf Spiel und Freizeit

(Artikel 31)

Kinder lernen und entwickeln sich am Besten, wenn sie sich spielerisch entfalten können. Dazu braucht es für sie genügend Raum und ein kulturelles Angebot: Musik machen, Theater spielen, Zeichnen, Basteln, Tanzen und Sporteln sind genauso wichtig wie Mathematik und Sprachen.

Kinder müssen vor Ausbeutung geschützt werden

(Artikel 32)

In vielen Ländern der Welt müssen Kinder arbeiten anstatt in die Schule zu gehen. Die Regierungen müssen dafür sorgen, dass Kinder keine Arbeit tun, die sie in Gefahr bringt oder in ihrer Entwicklung stört.

Wunden sollen heilen

(Artikel 39)

Wenn Kinder gequält, missbraucht oder gefoltert wurden, haben sie das Recht auf Wiedergutmachung. Sie brauchen Hilfe, um sich zu erholen, ihre körperlichen und seelischen Wunden heilen zu lassen und das Leben wieder lieben zu lernen. Das gilt auch für Kinder und Jugendliche die als Flüchtlinge zu uns kommen.