6. Februar: Internationaler Tag der Nulltoleranz von weiblicher Genitalverstümmelung – FGM

Sensibilisierung für PädagogInnen mittels e-Learning des Wiener Programms für Frauengesundheit

Die Vereinten Nationen haben den 6. Februar zum Internationalen Tag der Nulltoleranz gegenüber Genitalverstümmelung bei Frauen und Mädchen (International Day of Zero Tolerance to Female Genital Mutilation – FGM) erklärt. Weltweit sind mindestens 200 Millionen Mädchen und Frauen von Genitalverstümmelung betroffen. Mehr als die Hälfte leben in nur drei Ländern: Indonesien, Ägypten und Äthiopien – 44 Millionen sind Mädchen unter 15 Jahren.

FGM in Österreich: auch hier sind Mädchen gefährdet

Wie viele Mädchen und Frauen in Österreich von FGM betroffen sind ist nicht mit seriösen Daten belegbar. Die einzig publizierte Zahl für Österreich stammt aus dem Jahr 2000, die die Afrikanische Frauenorganisation in ihrem Bericht „A study of female genital mutilation in Austria: the use of female genital mutilation (FGM) on migrants in Austria“ veröffentlich hat. Dazu wurden 250 afrikanische Migrantinnen aus 11 Ländern befragt. Der Report kommt zu der Schätzung, dass 6.000 bis 8.000 Frauen dieser Praxis unterzogen wurden.

Nationale Gesetzgebung zu FGM

Seit 2001 fällt FGM unter den Tatbestand der (schweren) Körperverletzung, auch wenn es eine Zustimmung zum Eingriff seitens des Opfers gibt. Im Jahr 2011 wurde FGM auf das Prinzip der Extraterritorialität ausgeweitet: d.h. Menschen, die ihren Lebensmittelpunkt in Österreich haben, können auch außerhalb des Hoheitsgebiets belangt werden, wenn sie FGM durchführen, dazu beitragen oder sie anstiften. 2020 wird durch eine Änderung des Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz die Meldepflicht vom begründeten Verdacht, dass das Wohl des Kindes gefährdet ist auf den Umstand, dass die „Mutter Opfer von weiblicher Genitalverstümmelung geworden ist“ ausgeweitet. Expertinnen und Experten begrüßen diese Präventionsmaßnahme, betonen aber, dass die nötige Erfahrung bzw. Beurteilung beim Gesundheitspersonal nicht ausreichend vorhanden ist. In Österreich fehlt darüber hinaus Personal, das für gynäkologische Begutachtungen an Kindern und zum Thema FGM geschult ist.

Daher mehr Investition in die Prävention: e-Learning „FGM – Weibliche Genitalverstümmelung“

FGM verstößt gegen das Recht auf Gesundheit, auf Selbstbestimmung und ein gewaltfreies Leben von Mädchen, wie es die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen fordert. FGM ist eine Menschenrechtsverletzung, die für die Betroffenen lebenslange massive körperliche und seelische Folgen haben.

Anlässlich des internationalen Gedenktages muss die Aufmerksamkeit wiederholt auf dieses Problem und seine Ursachen gelenkt werden bzw. neue Schritte unternommen und die politisch Verantwortlichen aufgefordert werden, aktiv Maßnahmen gegen diese Praxis zu ergreifen und sich für die Rechte von Mädchen und Frauen auszusprechen.

Wien hat bereits vor 20 Jahren und lange vor der aktuellen Fluchtbewegung das Thema FGM aufgegriffen. Vielseitige Aktivitäten gehen auf das Wiener Programm für Frauengesundheit und des Frauenservices der Stadt Wien zurück – jetzt startet das Wiener Programm für Frauengesundheit erneut mit einer Bildungsinitiative – dem neuen e-Learning-Tool „FGM – Weibliche Genitalverstümmelung“. Das elektronische Fortbildungsprogramm richtet sich an Pädagoginnen und Pädagogen um sie mit dem Thema FGM vertraut zu machen und sie dafür zu sensibilisieren. Zielgruppe sind Personen, die mit Mädchen zwischen 0 und 15 Jahren arbeiten: in Schule, Kindergarten, Hort und Freizeitbereich. Das e-Learning-Programm liefert in 2 Modulen Informationen zu Auswirkungen, Faktenwissen und Rechtslage sowie Handlungsanleitung für Pädagoginnen und Pädagogen, die abschließend in einem Wissens-Check abgefragt werden können.

Link: e-Learning zu weiblicher Genitalverstümmelung

 

Beratungsstelle in Wien

Frauengesundheitszentrum FEM Süd, Kaiser-Franz-Josef-Spital, Tel: 01/601 91 DW 5212

Weiterführende Informationen

stopFGM.net Österreichische Plattform gegen weibliche Genitalverstümmelung